Allgemeine Geschäftsbedingungen der CUBER GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für den gesamten Geschäftsbereich der CUBER GmbH (nachfolgend "Firma").
2. Produkteverkauf
Die Unter 2.1 bis 2.7 aufgeführten Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Firma und ihre Kunden in Bezug auf die von der Firma zum Kauf angebotenen Produkte.
2.1 Vertragsabschluss
Die Produkte und Preise im Onlineshop gelten als Angebot. Dieses Angebot steht jedoch immer unter der den Vertrag auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
Die Bestellung ist für den Kunden verbindlich, wenn er den Bestellvorgang mit Klick auf den Bestätigungs-Button abschliesst. Nach Abschluss der Bestellung kann der Kunde diese inhaltlich nicht mehr ändern. Mit Abschluss der Bestellung unterbreitet der Kunde der Firma sein verbindliches Angebot zum Bezug der bestellten Produkte. Der Kunde erhält nach dem Abschluss des Bestellvorgangs per E-Mail eine Bestätigung zu seinem Bestelleingang. Diese Bestätigungsmail stellt die Annahme des Angebots durch die Firma dar. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Firma kommt erst mit dieser Bestätigungsmail durch die Firma zustande.
2.2 Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Preise verstehen sich inklusive Verpackungs- und Versandkosten.
Die Preise verstehen sich exklusive vorgezogener Recyclinggebühren.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.
2.3 Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, PayPal, Vorauskasse, Anzahlung.
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
2.4 Pflichten der Firma
2.4.1 Lieferung / Liefertermine
Die Lieferung erfolgt binnen 14 (vierzehn) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.
2.4.2 Hilfspersonen
Die Firma hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie hat sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
2.5 Umtausch
Es steht dem Kunden zu, Produkte binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt umzutauschen. Die Produkte müssen jedoch originalverpackt und ungebraucht sein. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung und den Umtausch zu tragen.
Ein Umtausch ist nur möglich für Produkte welche nicht spezifisch für den Kunden angefertigt wurden.
2.6. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 24 (vierundzwanzig) Monaten.
Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
2.7 Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.
Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.
3. Veranstaltungstechnik und Multimedia / Installation und Vermietung
Die Unter 3.1 bis 3.10 aufgeführten Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Firma und ihre Kunden in Bezug auf die von der Firma zur Miete angebotenen Produkte und die von der Firma angebotenen Installationsarbeiten.
3.1. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit Annahme der von der Firma ausgestellten Offerte durch den Kunden zustande.
3.2. Umfang der Leistung
Der Leistungsumfang definiert sich durch die in der Offerte angebotenen Leistungen. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Firma und ihrem Kunden.
3.3. Beizug von Hilfspersonen
Die Firma hat das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie hat sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
3.4. Mietobjekt und Immaterialgüterrechte
Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzung- und Bearbeitungsrechte (nachfolgend Rechte) an den von der Firma für den Auftraggeber geschaffenen Plänen, Konzepten, Modellen, etc. stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum der Firma. Die Firma ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, etc., einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig zu verwenden.
Das Mietobjekt bleibt im Eigentum der Firma. Die Überlassung zum Gebrauch gibt dem Auftraggeber einzig das Recht, das Mietobjekt während der Eventveranstaltung selbst zu nutzen. Er darf das Mietobjekt weder veräussern, verpfänden, untervermieten noch sonst wie darüber verfügen.
Bei Entgegennahme des Mietobjekts hat der Kunde dieses auf Vollständigkeit und allfällige Schäden bzw. Mängel zu prüfen. Allfällige Mängel, Schäden oder die Unvollständigkeit des Mietobjekts sind bei der Firma bis spätestens Veranstaltungsbeginn geltend zu machen. Unterbleibt eine Mitteilung an die Firma, gilt das Mietobjekt als vollständig und Mängelfrei zur Verfügung gestellt.
Der Kunde ist sich bewusst, dass die von der Firma zur Verfügung gestellten Mietobjekte mehrfach genutzt werden und entsprechende Gebrauchsspuren aufweisen können. Kleinere Abnützungsspuren und Abweichungen, welche die Tauglichkeit zum Gebrauch nicht beeinträchtigen, gelten nicht als Mängel im Sinne des Vorstehenden.
3.5. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Preise verstehen sich inklusive Verpackungs- und Versandkosten.
Die Preise verstehen sich exklusive vorgezogener Recyclinggebühren.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.
Wird das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an die Firma retourniert, hat der Kunde die die zusätzliche Mietdauer zum in der Offerte festgehaltenen Preis zu vergüten und aufgrund der verspäteten Rückgabe seitens der Firma entstandene Kosten vollumfänglich zu erstatten. Die Firma behält sich diesfalls das Recht vor, das Mietobjekt ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Kunden abzuholen oder durch einen Dritten abholen zu lassen.
Eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts berechtigt den Kunden nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Preises.
3.6. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorauskasse, Teilrechnung (Akonto), Rechnung.
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung ohne vorgängige Fristansetzung zu verweigern.
3.7 Rücktritt vom Vertrag
Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden hat dieser die bereits entstandenen Kosten seitens der Firma zu erstatten. Bei Rücktritten bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die in der Offerte vereinbarten Preise sind nicht geschuldet. Der Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen.
Bei einem fehlenden oder verspäteten Rücktritt vom Vertrag werden folgende Kosten fällig:
| Bis | 60 Tage | vor Termin | 50% | des vereinbarten Preises
| Bis | 30 Tage | vor Termin | 70% | des vereinbarten Preises
| Bis | 7 Tage | vor Termin | 90% | des vereinbarten Preises
Bei späterem Rücktritt ist der vereinbarte Preis vollumfänglich geschuldet.
3.8. Pflichten des Kunden / Mietobjekt
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, vorzunehmen. Die Mietobjekte sind sorgfältig, sachgemäss und gemäss den Instruktionen der Firma zu behandeln. Veränderungen am Mietobjekt sind untersagt und dürfen nur nach schriftlicher Erteilung durch die Firma vorgenommen werden. Das Abdecken oder Entfernen des Firmenlogos der Firma ist untersagt. Das Mietobjekt darf nur in geschlossenen Fahrzeugen transportiert werden. Während der Eventveranstaltung auftretende Defekte dürfen nur von der Firma selbst oder von der Firma beauftragten Personen auf Kosten des Kunden behoben werden. Die Mietobjekte müssen bei der Rückgabe sauber, funktionstüchtig und mängelfrei sein. Allfällig entstehende Mängel und Defekte sind umgehend der Firma zu melden.
Der Kunde verpflichtet sich, gemietete Geräte über einen Fehlstromschutzschalter zu betreiben. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die in der NIN 7.11.6 festgehaltenen eidgenössischen Vorschriften eingehalten werden. Zu beachten ist insbesondere, dass alle temporär errichteten elektrischen Anlagen nach jeder Montage geprüft werden müssen. Es sind nach Art. 24 NIV zwei Prüfungen durchzuführen: Eine baubegleitende Erstprüfung und eine Schlusskontrolle/Abnahmekontrolle. Diese Prüfungen sind schriftlich festzuhalten. Eine Schlusskontrolle muss nach Art. 24 NIV von einem Kontrollorgan durchgeführt werden.
3.9 Pflichten des Kunden / Multimediainstallation
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen, die zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, vorzunehmen.
Sämtliche Leistungen der Firma werden nur in Verbindung mit Datennetzwerken und Ausrüstungen (Komponenten) genutzt, die von der Firma vorab genehmigt wurden. Komponenten, die nicht genehmigt wurden, werden vom Netzwerk der Firma abgekoppelt und zum Zeitpunkt der Ersetzung wieder aktiviert. Nachrichten sowie andere Arten der Kontaktaufnahme resp. allfällige Zwischen- und Endergebnisse können von der Firma sowohl per Telefon als auch per Mail oder per Post an den Kunden übermittelt werden. Der Kunde hat aus diesem Grund die Pflicht seine Kontaktdaten der Firma mitzuteilen. Der Kunde ist verantwortlich für die Beschaffung, das Updating und den Unterhalt seiner gehosteten Daten. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, um allfällige Gesetzesverstösse oder Vertragsverletzungen zu verhindern. Dem Kunden zur Verfügung gestellte Hardware bleibt im Eigentum der Firma und muss bei Vertragsende im selben Zustand retourniert werden.
3.10 Haftung
Während der Eventveranstaltung lehnt die Firma jede Haftung im Zusammenhang mit dem Mietobjekt ab. Für den Transport des Mietobjekts zum Kunden haftet die Firma, sofern sie den Transport selber durchführt. Wird der Transport durch den Kunden durchgeführt, haftet dieser für den Transport. Das Mietobjekt wird auf Gefahr des Kunden gelagert und betrieben. Die Versicherung sowie das Einholen der erforderlichen Bewilligungen ist durch den Kunden sicherzustellen. Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verluste des Mietobjekts.
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die der Firma oder Dritten aufgrund nicht bestimmungsgemässem oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts entstehen. Bei Verwendung des Mietobjekts im Open-Air-Bereich haftet der Kunde vollumfänglich für alle Schäden, insbesondere durch Umwelteinflüsse verursachte Schäden oder Diebstähle. Der Kunde haftet auch für Folgeschäden, die durch Schäden am Mietobjekt entstehen.
Allfällige während der Eventveranstaltung auftretenden Defekte können nicht ausgeschlossen werden. Die Firma bemüht sich in solchen Fällen und bei Unvollständigkeit des Mietobjekts im Zeitpunkt des Beginns der Eventveranstaltung, für einen raschmöglichen Ersatz des Mietobjekts zu sorgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatz aufgrund einer allenfalls entstehenden Wartedauer auf das Ersatzmietobjekt oder bis zur Reparatur des Mietobjekts. Minderung oder Wandelung des Vertrages werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Firma steht für die sorgfältige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung ein und haftet für damit im Zusammenhang stehende direkte Schäden, die sie oder von ihr beauftragte Dritte absichtlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Im Übrigen wird jegliche Haftung von der Firma sowohl für Sach- und Vermögensschäden als auch für Personenschäden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Insbesondere kann die Firma nicht für während der Eventveranstaltung auftretende Betriebsstörungen oder Mängel sowie daraus resultierende Folgeschäden oder entgangene Gewinne belangt werden.
4. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
5. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, die zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
6. Änderungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.
Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Aufschaltung auf der Website (https://cuber.swiss/agb) durch die Firma in Kraft.
Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.
7. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen die im Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.
10. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Pandemien, Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. ReaktorschädenundPandemie unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 180 (einhundertachtzig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
11. Agenten und Vertriebspartner
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.